Behandlung von Anspruchsübergängen der Agentur für Arbeit bei der Differenzlohnabrechnung
Der Arbeitnehmer erhält nach Insolvenzeröffnung die Kündigung und wird vom Insolvenzverwalter bis zum Auslauf der Kündigungsfrist freigestellt. Lohn-/Gehaltszahlungen erfolgen ab Beginn der Freistellung nicht mehr. Der Arbeitgeber (der Insolvenzverwalter hat …