Sofern es innerhalb des insolventen Unternehmens verschiedene Kostenstellen gibt, können diese importiert bzw. eingepflegt werden. Sofern keine Differenzierung vorgenommen wird, gibt GOODinso gibt automatisch die Kostenstelle 1 Allgmein an. Im Zusammenhang mit den Kostenstellen haben Sie die Möglichkeit, kostenstellenbezogen Tariferhöhungen mit einer Gültigkeit „ab“ einzupflegen. Diese Angabe wird bei späteren Abrechnungen berücksichtigt.