Auf der Eingabemaske Insolvenzgeld werden allgemeine Angaben, die zur Erstellung von Insolvenzgeldanträgen und -bescheinigungen für die Mitarbeiter des Verfahrens benötigt werden, gepflegt.
Hinweise zum Ausfüllen der Eingabemaske:
Sofern es sich bei der Anschrift des zahlungsunfähigen Arbeitgebers um den Hauptsitz des Unternehmens handelt, ist das entsprechende Kontrollfeld durch Anklicken zu aktivieren (= ein Haken wird gesetzt). Wurde das Kontrollfeld aktiviert, sind hier keine weiteren Angaben zur Anschrift zu machen; die Felder Straße und Ort werden deaktiviert.
Sofern das Kontrollfeld nicht aktiviert wird (= es handelt sich bei der Anschrift des Verfahrens um eine Niederlassung), sind in die Felder Straße und Ort die Angaben zum Hauptsitz einzutragen.
In das Feld Insolvenzgeld-KundenNr. ist die Kundennummer bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzutragen. Weiterhin ist das Kontrollfeld „Wurde die Nichtzahlung von Arbeitsentgelt mit Zahlungsunfähigkeit begründet?“ entsprechend zu aktivieren.
Alle weiteren angegebenen Punkte sind wahrheitsgemäß vom Insolvenzverwalter zu beantworten (d. h. die relevanten Kontrollfelder sind durch Anklicken entsprechend zu aktivieren bzw. auszufüllen).