Hier stellen wir Ihnen ein Download bereit, aus dem Sie die vom InsStatG geforderten Gerichtsnummern entnehmen können (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Die Nummern müssen in Ihr IT-System, mit dem Sie die Insolvenzverfahren verwalten so hinterlegt werden, dass bei der Datenübertragung an das Statistische Bundesamt die korrekten Gerichtsnummern mit übergeben werden.