Das GOODinso-Update enthält neben Anpassungen zur Optimierung der allgemeinen Funktionalität eine Neuerung im Bereich Personal: Weitere Einstellungen.
Unter Personal > Mitarbeiter > Weitere Einstellungen haben Sie ab sofort die Möglichkeit, die Forderung des Arbeitnehmers (§ 55 sowie Sozialplan), die SV-Beiträge und Anspruchsübergänge zu „ignorieren“ (z. B. wenn eine Forderung verjährt ist). Dies wird dann in einer Ausschüttung sowie in den dazu gehörenden Auswertungen berücksichtigt.