Das GOODinso-Update bringt folgende Neuerungen:
- SEPA-Überweisungen sind ab sofort ohne BIC möglich
- bei SEPA-Überweisung wird für Anspruchsübergänge der Krankenkassen im Verwendungszweck die Betriebsnummer angegeben
- Abwälzung EPST: Anpassung an die rechtliche Möglichkeit der Abwälzung der einheitlichen Pauschalsteuer auf den Mitarbeiter
Diese Option kann bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern auf der Maske Personal>Mitarbeiter>Krankenkasse durch Aktivierung der Checkbox ausgewählt werden - Anspruchsübergänge der Agentur für Arbeit werden vermehrt getrennt nach Arbeitslosengeld und SV-Beiträgen mit jeweils eigenem Kassenzeichen geltend gemacht.
Auf der Maske Personal>Verfahrensdaten>Abrechnung kann durch Aktivierung der Checkbox ausgewählt werden, ob eine getrennte Überweisung mit separatem Kassenzeichen erfolgen soll.