Die Eingabemaske Abrechnung dient im Wesentlichen zur Pflege der Angaben zu steuer- und sozialversicherungspflichtigen Abgaben.
Hinweise zum Ausfüllen der Eingabemaske:
Umlage/modus Abrechnung
Hier ist anzugeben, ob für das aktuell bearbeitete Verfahren eine Umlagepflicht besteht. Über das Auswahlfeld ist durch Anklicken die entsprechende Position zu aktivieren.
Weiterhin kann eingestellt werden, ob Ausschüttungen von Mitarbeiterforderungen (Sozialplan, Forderungen gem. § 55 InsO sowie § 38 InsO) generell als Einmalbezug mit Steuerklasse VI oder immer als Einmalbezug individuell, d. h. unter Berücksichtigung der für den Mitarbeiter im System gepflegten individuellen Steuerklasse erfolgen soll.
Agentur für Arbeit
Hier ist die für den Sitz (Ort) des Unternehmens zuständige Agentur für Arbeit auszuwählen. Ist die benötigte Agentur für Arbeit kein Element der Auswahlliste, kann der Name der Agentur für Arbeit auch eingetippt werden. Es wird ein Dialogfenster geöffnet. Durch Anklicken des Buttons „Ja“ wird das Anlegen dieser Agentur für Arbeit bestätigt. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass weitere Angaben zur Agentur für Arbeit im Menüpunkt Extras > Basisdaten > Adressen einzupflegen sind.
Sofern in das aktuell bearbeitete Verfahren bereits Mitarbeiter importiert bzw. eingepflegt worden sind, öffnet sich ein Dialogfenster über das abgefragt wird, ob die neu eingegebene Agentur für Arbeit für alle Mitarbeiter gelten soll. Klicken sie den jeweils zutreffenden Button an.
Lohnabrechnungsstelle
Sofern der Ort der Lohnabrechnungsstelle vom Ort des Unternehmens abweicht, ist im Bereich Lohnabrechnungsstelle das Kontrollfeld durch Anklicken (=es wird ein Haken gesetzt) zu aktivieren. Die Felder „Straße“ und „Ort“ (Adresse der Lohnabrechnungsstelle) werden dadurch zur Eingabe freigeschaltet.
Anspruchsübergänge
Im Bereich Anspruchsübergänge ist durch Anklicken des jeweiligen Kontrollfeldes anzugeben, ob Anspruchsübergänge steuerfrei (= das Steuerbrutto wird um den Betrag des Anspruchsübergangs reduziert) oder steuerpflichtig abgerechnet werden sollen. Standardmäßg ist das Kontrollfeld „Anspruchsübergänge steuerfrei“ aktiviert.
Bundesland
Das Feld Bundesland wurde eventuell beim Neu-Anlegen des Verfahrens bereits ausgefüllt; die Angabe kann hier ggfs. korrigiert werden. Öffnen Sie dazu durch Anklicken des Pfeils rechts neben Feld Bundesland die Liste der Bundesländer und wählen durch Anklicken die benötigte Position aus.
Berufsgenossenschaft/Unfallversicherungsträger
Hier ist die entsprechende Berufsgenossenschaft mit Betriebsnummer der BG, Name und der Mitgliedsnummer des insolventen Unternehmens zu pflegen bzw. aus der Liste auszuwählen. Die Angaben werden u. a. bei der Erstellung von DEÜV-Meldungen benötigt.
Finanzamt
Hier ist das für das Verfahren zuständige Finanzamt mit Steuernummer auszuwählen bzw. einzugeben.
Ist das benötigte Finanzamt kein Element der Auswahlliste, kann der Name des Finanzamts eingetippt werden. Es wird nun ein Dialogfenster geöffnet. Durch Anklicken des Buttons „Ja“ wird das Anlegen dieses Finanzamts bestätigt. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass weitere Angaben zu diesem Finanzamt im Menüpunkt Extras > Basisdaten > Adressen einzupflegen sind.
In das Feld Steuernummer ist die für das Verfahren gültige Steuernummer einzutragen. GOODinso gleicht die Steuernummer mit einer internen Liste ab und zeigt unterhalb des Feldes Steuernummer das der eingegebenen Steuernummer zugehörige Finanzamt an.
Kammerbeiträge
Sofern in dem Unternehmen Arbeitnehmer in den Bundesländern Bremen und/oder Saarland tätig sind, sind für diese Mitarbeiter Kammerbeiträge an das jeweilige Finanzamt unter der hier einzugebenden Steuernummer zu entrichten, da die Mitarbeiter Pflichtmitglieder der Arbeitnehmerkammer Bremen bzw. der Arbeitskammer des Saarlandes sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beiträge bei Abrechnung einzubehalten und entsprechend abzuführen.