In allen in GOODinso neu angelegten Verfahren haben Sie die Möglichkeit, Lohnsteuerbescheinigungen für den Zeitraum Jahresbeginn bzw. Eintritt des Arbeitnehmers bis zur Insolvenzeröffnung zu erzeugen.
Voraussetzung:
- die Steuernummer vor Insolvenzeröffnung wurde in der Maske Personal>Verfahrensdaten>Abrechnung gepflegt
- Daten der Masken Personal>Mitarbeiter wurden gepflegt bzw. importiert
- Daten der Masken Personal>Insolvenzgeld wurden gepflegt bzw. importiert; insbesondere Steuerbrutto, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
- je Arbeitnehmer wurden Steuerdaten aus dem Unternehmen von Jahresanfang bzw. Eintrittsdatum des laufenden Jahres bis zur Insolvenzeröffnung in der Maske Personal>Besondere Lohnsteuerbescheinigung unter Berücksichtigung von Insolvenzgeld korrekt gepflegt bzw. importiert
Die besondere Lohnsteuerbescheinigung kann über GOODElster automatisiert übermittelt werden (Link zum Video-Tutorial). Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Bescheinigung über den Druck-Assistenten Personal > Besondere LSt-Bescheinigung bis Insolvenzeröffnung auszudrucken und als Grundlage für die manuelle Eingabe und Übertragung per ELSTER zu nutzen.